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Sonstiges
Beglaubigungen
- Herstellung beglaubigter Fotokopien
von Original-Urkunden
- Beglaubigung der Unterschrift und Firmazeichnung
(Lichtbildausweis erforderlich!)
- Einholung von Überbeglaubigungen
(Apostille) beim Landesgericht für
Zivilrechtssachen
- Verfassung von Urkunden für Seh-
und Hörbehinderte
Urkundenarchiv -
Cyberdoc
Was ist das Urkundenarchiv?
Nach der Notariatsordnung
ist der Notar gesetzlich verpflichtet, alle
ab 1. 1. 2000 errichteten notariellen Urkunden
im elektronischen Urkundenarchiv einzutragen
(einzuscannen) und abzulegen. Daher wird
jede seit 1. 1. 2000 errichtete notarielle
Urkunde in das neu geschaffene elektronische
Urkundenarchiv des österreichischen
Notariats eingegeben.
Welche Vorteile bietet das elektronische
Urkundenarchiv?
- Dauerhafte Archivierung
- Schneller Zugriff
- Sicherheit
- Zeitgewinn: Gesetzlich berechtigte Stellen
wie Ämter und Behörden sowie
vom Klienten bestimmte Personen können
das elektronische Archiv ebenfalls nutzen.
Dadurch kann in bestimmten Verfahren Zeit
gespart werden: Aktensuche, Vervielfältigungen,
Postwege etc. entfallen.
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