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Das Notariat
Funktion
Ein Notar ist ein ausgebildeter
und geprüfter Jurist der eine doppelte
Funktion erfüllt:
- Hoheitsträger:
Der Notar repräsentiert als Träger
eines öffentlichen Amtes (als "Gerichtskommissär")
den Staat - er ist daher berechtigt, das
Wappen der Republik Österreich zu
führen.
Er ist vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch
und objektiv zu sein und genießt
von Amts wegen öffentlichen Glauben.
Daher ist bei einigen wichtigen Rechtsgeschäften
die Mitwirkung eines Notars gesetzlich
vorgeschrieben, gleichzeitig kommen notariellen
Urkunden vor Gerichten und Behörden
eine besondere Beweiskraft zu.
- Rechtsdienstleister:
Neben seiner Funktion als öffentlicher
Amtsträger fungiert der Notar zugleich
auch als kompetenter Berater und Helfer
in vielen juristischen Belangen.
Er bietet dabei ein umfangreiches Spektrum
an Rechtsdienstleistungen an, wobei stets
die unparteiische und neutrale Beratung
seiner Klienten im Mittelpunkt steht.
Er klärt die Parteien über mögliche
inhaltliche Gestaltungen und deren unterschiedliche
(Rechts-) Folgen auf. Dabei hat der Notar
auf ausgewogene Lösungen hinzuwirken
und insbesondere die wirtschaftlich schwächere
oder unerfahrenere Vertragspartei zu schützen.
Er sorgt für die Beurkundung von
Rechtsvorgängen oder Tatsachen und
betreut seine Klienten bei schwierigen
und folgereichen Rechtsgeschäften.
Er berät und belehrt die Parteien
auf unparteiische Weise und hilft bei
der Formulierung von Verträgen. Der
Notar kennt die Gebühren und auch
die steuerliche Seite von Verträgen,
er sieht sich als vertraulicher, objektiver
Berater in Rechtsangelegenheiten zum Schutze
seiner Klienten.
Charakteristika
Folgende Eigenschaften sind
dem Berufsstand des Notars eigen und unterscheiden
ihn dadurch zum Teil von anderen Rechtsdienstleistern:
- Unabhängigkeit:
Laut Gesetz ist der Notar auch ein unabhängiger
Träger eines öffentlichen Amtes.
Die Unabhängigkeit vom Staat sichert
auch juristisch unerfahrenen Bürgern
ihr Recht.
- Neutralität - Unparteilichkeit
Der Notar ist - ähnlich einem Richter
- zur Unparteilichkeit verpflichtet. Er
vertritt nicht einseitig die Interessen
einer Partei, sondern wirkt auf ausgewogene
Rechts- und Vertragsverhältnisse
hin, um Konflikte bereits im Vorfeld zu
vermeiden und sichere Rechtsverhältnisse
zu schaffen.
- Vertrauen - Integrität
Der Notar genießt von Amts wegen
öffentlichen Glauben. Was der Notar
bestätigt, ist wahr. Auch die für
die staatlichen Register (Firmenbuch,
Grundbuchsgerichte und Vereinsregister)
zuständigen Stellen verlassen sich
bei ihren Eintragungen auf die Richtigkeit
notarieller Urkunden.
- Diskretion
Über alle Angelegenheiten, die dem
Notar im Rahmen seiner Berufsausübung
bekannt werden, haben er und seine Mitarbeiter
Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren
- mit dem Notar kann man also auch Vertrauliches
in völliger Offenheit besprechen.
- Bestand und Gültigkeit
Viele notarielle Urkunden sind öffentliche
Urkunden und beweisen auch noch nach Jahrzehnten
unwiderlegbar die getroffenen Vereinbarungen.
Der beurkundete Vertragsinhalt hat vor
Gericht eine besondere Beweiskraft. Daher
bietet die notarielle Urkunde eine hohe
Sicherheit für die reibungslose Durchführung
des beabsichtigten Vertrages.
Aufgrund des "vollstreckbaren Notariatsaktes"
kann gegen die Schuldner sofort Exekution
geführt werden. Bestimmte Verträge
und rechtsgeschäftliche Erklärungen
werden nur rechtswirksam, wenn sie notariell
beurkundet sind.
- Sicherheit
Im Zusammenhang mit der treuhändigen
Übernahme und Verwahrung von Geld,
Urkunden oder Informationsträgern
unterliegt der Notar strengen, von der
Notariatskammer regelmäßig
geprüften Richtlinien und ist darüber
hinaus in ausreichendem Maß versichert.
Die Erstauskunft
ist kostenlos !
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