Wenn es um Grund und Boden, Häuser oder Wohnungen geht, kann man nicht vorsichtig genug sein. Der Notar sorgt vom ersten Moment an für klare Verhältnisse, wenn es um Ihr Recht geht. Dazu zählen:

  • Kaufverträge

  • Schenkungsverträge

  • Übergabsverträge

  • Tauschverträge

  • Einsicht in die Datenbank sämtlicher Grundbücher Österreichs

  • Herstellung beglaubigter Grundbuchauszüge

  • Vertretung vor Behörden (Magistrat, Grundverkehrsbezirkskommission, Finanzamt

  • Grundbücherliche Durchführung von Teilungsplänen

  • Eintragung und Löschung von Dienstbarkeiten

  • Beglaubigung und grundbücherliche Durchführung von Pfandbestellungsurkunden

  • Löschung von Pfandrechten

  • Einsichtnahme in die Urkundensammlung der Grundbuchsgerichte

  • Verfassung grundbuchstauglicher Löschungserklärungen

 

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